Das Hundelandhaus

 

 

Allgemeine Geschäftsbedingungen


1. Die Betreuungskosten müssen vorab bezahlt werden.

Falls der Hundebesitzer die geplante Betreuung nicht benötigt, ist eine Stornierung bis 14 Tage vor dem gebuchten Zeitraum kostenfrei. Ansonsten fallen 50 % der Betreuungskosten an.


2. Die Hundebetreuerin verpflichtet sich, den o. g. Hund im o.g. Zeitraum gemäß dem den Hundebesitzer bekannten Räumlichkeiten unterzubringen und zu versorgen.


3. Die Hundebetreuerin ist dazu verpflichtet nach der Beendigung der Betreuungszeit den Hund sofort dem Hundebesitzer zurück zu geben.


4. Falls nichts anderes im Vertrag schriftlich festgelegt wird, darf die Hundebetreuerin den Hund in ihrem Auto transportieren, um andere Orte oder Tierärzte zu erreichen.


5. Läufige Hündinnen werden während der Betreuungszeit in anderen Räumlichkeiten gehalten (z. B. Hundeauslauf, o. ä.) und von den anderen Betreuungshunden räumlich getrennt.


6. Der Hund muss vor und während der Betreuung über einen ausreichenden Impfschutz verfügen. Ebenso steht der Hundehalter in der Pflicht vor Beginn der Betreuung den Hund mit ausreichend Wurmkur, sowie ein Floh - und Zeckenmittel zu versorgen. Der Impfpass ist der Hundebetreuerin bei Übergabe des Hundes auszuhändigen.


7. Im Falle einer Erkrankung oder Verletzung des Hundes darf die Hundebetreuerin im Auftrag des Hundebesitzers, die notwendige tierärztliche Versorgung von einem Tierarzt ausführen lassen im Namen und auf Rechnung des Hundebesitzers. Der Hundebesitzer trägt in jedem Fall die Kosten der tierärztlichen Behandlung. Falls es zu einer schwerwiegenden Verletzung/Erkrankung kommt, darf die Betreuerin einen anderen Tierarzt (als im Vertrag.), der schneller zu erreichen ist, aufsuchen (falls nicht anders im Vertrag schriftlich festgelegt). Die anfallenden

Fahrtkosten werden dem Hundebesitzer in Rechnung gestellt.


8. Der Hundebesitzer ist dazu verpflichtet die Hundebetreuerin über alle Krankheiten, Besonderheiten, Aggressivität, Unverträglichkeit, etc. seines Hundes zu unterrichten.


9. Der Hundebesitzer muss ausreichend Hundefutter für die gesamte Betreuungszeit zur Verfügung stellen. Ansonsten wird von der Betreuerin zusätzlich gekauftes Futter dem Hundebesitzer berechnet und durch Quittungen belegt.


10. Der Hundebesitzer versichert, dass eine gültige Tierhaftpflichtversicherung besteht. Eine Kopie der Haftpflicht muss der Hundebetreuerin ausgehändigt werden.


11. Sollte durch den Hund ein Sach- oder Personenschaden entstehen, ist der Hundebesitzer in jedem Fall verpflichtet jegliche Schäden zu ersetzen und die Hundebetreuerin von jeglichen Ersatzansprüchen freizuhalten. Für die persönliche gesetzliche Haftpflicht des Hundebesitzers, sowie für Schäden am Hund, besteht im Rahmen des Vertrages kein Versicherungsschutz.


12. Die Haftung der Hundebetreuerin ist begrenzt auf den Umfang ihrer bestehenden Betriebshaftpflichtversicherung (ausgenommen einfache Fahrlässigkeit).


13. Sollte der Hundebesitzer nicht in der Lage sein, sein Hund zum vereinbarten Zeitpunkt abzuholen, ist die Hundebetreuerin unverzüglich darüber zu informieren. Die zusätzlichen Tage werden dem Hundehalter berechnet,

dies muss dieser bei Abholung begleichen.


14. Folgende Leistungen sind in den Betreuungskosten inbegriffen: Spaziergänge (Wald, Strand, öffentliche Wege, etc.), Nutzung des Hundeauslaufes und Garten, Fellpflege, Medikation, Heiz- und Wasserkosten, Leckerlis & Hundespielzeug (Bälle, Frisbees, etc.).


15. Der Hund muss von dem Hundebesitzer oder der im Vertrag stehenden Notfalladresse abgeholt werden, wenn der Hund massive Verhaltensänderungen (die nicht vom Hundebesitzer angegeben worden sind) aufzeigt, die für Menschen und den anderen Hunden unzumutbar sind. Die dem Hundebesitzer dann entstehenden Kosten werden von der Hundebetreuerin nicht getragen. Die bezahlten Betreuungskosten werden nicht zurückerstattet.